Meldepflicht für Pferdehalter

Meldepflicht für Pferdehalter

Dieses Thema ist noch lange nicht zu Ende. In Österreich sind die Pferdehalter offenbar nicht sehr gut organisiert und vor allem verstehen sie sich oft nicht als Pferdehalter.

Wer ist der Pferdehalter?

  • Der Pferdehalter ist nicht gleich zu setzen mit dem Besitzer.
  • Der Pferdehalter ist der- oder diejenige, die das Pferd versorgen.
  • genauer gesagt – die Halter sorgen für Futter, Box und Koppel (nur wenn ich meine Pferde daheim auf meinem Eigengrund stehen habe, bin ich als Besitzer auch der Halter)
  • Dazu kommt noch – der Halter ist derjenige der für die Wegbringung des Mistes zuständig ist.
  • Der Halter bekommt Geld dafür.

Jetzt aber wieder zur Registrierung

Klar ist jetzt, wer der Pferdehalter ist. Dem Pferdehalter hat jeder Besitzer die Daten des Pferdes – Pferdepass etc. zu übermitteln. Dieser trägt diese Daten dann in das VIS/Equiden Melderegister ein.

Wichtig: Der Besitzer kann das Pferd gar nicht selbst eintragen, da er ja über keine Betriebsnummer verfügt und diese auch nicht beantragen kann!

Viele Stallbesitzer wollen sich salopp gesagt davor drücken. Sie versuchen die Verantwortung auf den Besitzer abzuwälzen. Da kommt es manchmal auch zu sehr skurrilen Auswüchsen. Der eine oder andere Einsteller hat sich sicher schon gewundert, welche “Einstellgemeinschaften” es plötzlich gibt.

Oft gehört: die Haltergemeinschaft

Was ist das? Bei einer Haltergemeinschaft schließen sich mehrere private Pferdebesitzer zusammen, um die Pferde zu versorgen. Dazu gehören dann sämtliche Aufgaben, die ein Pferdehalter – also Einstellbetrieb hat. Vertraglich wird die Versorgung der Pferde geregelt – wer macht wann was und wieviel. Wer besorgt was.

Damit eine Haltergemeinschaft eine Betriebsnummer für die Eintragung der Pferde ins VIS/Equiden Melderegister bekommt, muss nachgewiesen werden, dass diese Haltergemeinschaft zumindest eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, man kann aber auch eine GmbH machen. Die Verträge zur GesBR sind dann an das VIS/Equiden Melderegister zu übermitteln.

Was müssen die Besitzer machen?

Seit 2016 gilt der Pferdepass NEU. Das bedeutet alle Pferde müssen schon über den Pferdepass registriert sein. Und jetzt kommts – viele, vor allem ältere Pferde haben keine aktive Nummer. Bitte fragt beim OEPS nach, ob Eure Pferde korrekt registriert sind. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Pferdehalter das Pferd nicht ins Melderegister eintragen.

Es gibt so viele offene Fragen in dem Bereich. Mehr Information findet Ihr auf: Allgemeines (statistik.at)

Oder bei der Hotline anrufen: 01 71128 8100

Wir hoffen wir konnten Euch weiterhelfen!

Euer Team von www.pferd-austria.at

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